Urlaub im Alltag – für pflegende und betreuende Angehörige
– Bildungsurlaub nach dem AWbG in Tagesform
Informationen – Selbstfürsorge – Austausch
Unser dreitägiger Bildungsurlaub richtet sich an berufstätige pflegende und/oder betreuende Angehörige, unabhängig vom Pflegegrad. Der Begriff Pflege umfasst in diesem Rahmen viel mehr als die Pflege selbst, sondern auch die Betreuung und Unterstützung bei den organisatorischen Aufgaben zur Bewältigung des Alltags. Für Angehörige können diese Aufgaben und vor allem eine zunehmende "Allzuständigkeit" sowohl körperlich als auch psychisch belastend werden. Das gilt für Angehörige in der eigenen Häuslichkeit ebenso wie für Angehörige die diese Leistungen für entfernt lebende Angehörige erbringen.
In den drei Tagen erhalten die Teilnehmenden fachliche Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten und Möglichkeiten der Selbstfürsorge. Entspannungsangebote und praktische Tipps zur gesunden Ernährung runden die Tage ab. Hierdurch sollen pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen gemindert bzw. ihrer Entstehung vorgebeugt werden.
Neben zahlreichen informativen Programmpunkten soll während der drei Tage vor allem auch der Austausch mit anderen Pflegenden die sich in ähnlicher Situation befinden, ermöglicht werden.
Die Gebühr versteht sich inklusiv Tagesgetränke und Mittagessen.
Benötigen Sie während des Bildungsurlaubs ein Betreuungsangebot für Ihre Angehörigen? Wir beraten Sie dazu gerne.
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW können sich Arbeitnehmer/innen bis zu 5 Tage im Jahr bei voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen, um eine anerkannte Bildungsveranstaltung zu besuchen. Diese kann der beruflichen oder der politischen Weiterbildung dienen.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem ABwG?
An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede interessierte Person teilnehmen, auch Hausfrauen, Rentner/innen und Arbeitslose, wobei Letztere vorher die Zustimmung ihres Arbeitsamtes einholen müssen. Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach dem AWbG haben alle Arbeiter/innen und Angestellte, die seit mindestens 6 Monaten in NRW vollbeschäftigt sind. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der 5-Tage-Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG haben Beamte, Richter, Soldaten, Auszubildende sowie Arbeitnehmer/innen in Kleinbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte).
Wie wird der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber angemeldet?
Die Absicht, an der Veranstaltung teilzunehmen, muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Die Gebühren für die Teilnahme sind vom Teilnehmer selbst an die FBS zu entrichten. Die Freistellung darf vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn ihr zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer/innen entgegenstehen. Eine Mitteilung für den Arbeitgeber und weitere Auskünfte erhalten Sie in der FBS.
Baby- und Kinderkurse
„Die Baby-und Kinderkurse sind großartig. Wir lernen gemeinsam spielerisch Neues und genießen die gemeinsame Zeit und den Austausch mit den anderen Eltern!“
Janina G.Dülmen