Urlaub im Alltag - für pflegende oder betreuende Angehörige - Teil 2*

FBS Duelmen

Entspannung und Balance

Urlaub im Alltag - für pflegende oder betreuende Angehörige - Teil 2*

Sabine Hoffmann-Landwehr

Annette Wernke

Ursula Volpert

Rabea Weiling

Kategorie

Entspannung und Balance

Urlaub im Alltag – für pflegende und betreuende Angehörige – Aufbauseminar
– Bildungsurlaub nach dem AWbG in Tagesform

Nach dem ersten gemeinsamen Bildungsurlaub geht es nun in die Vertiefung: Dieses speziell konzipierte Aufbauseminar richtet sich ausschließlich an Sie als ehemalige Teilnehmende und knüpft direkt an Ihre Erfahrungen, Fragen und Prozesse an. In geschützter Atmosphäre nehmen wir uns in Dülmen Zeit für Klärung, Stärkung und neue Perspektiven.
Dieses Seminar verbindet fundierte Informationen mit persönlicher Reflexion und wohltuenden Impulsen für Körper und Seele. Neben fachlicher Orientierung stehen vor allem Ihre individuellen Anliegen im Mittelpunkt.
Montag:
Zum Auftakt starten wir bewusst und gesund in den Tag, bevor die Pflegeberatung des Kreises Coesfeld wertvolle Einblicke gibt:
Was tun, wenn das Pflegegeld nicht ausreicht?
Welche ergänzenden Leistungen gibt es?
Möglichkeiten bei Schwerbehinderung
Selbsthilfeangebote
Rentenpunkte für pflegende Angehörige
Raum für Ihre offenen Fragen
Eine angeleitete Entspannungsübung rundet den Vormittag ab.
Am Nachmittag widmen wir uns der Kurberatung für pflegende Angehörige – mit konkreten Informationen zu Entlastungsangeboten und individuellen Vorsorgemöglichkeiten.
Dienstag:
Der zweite Tag steht im Zeichen der inneren Balance.
Am Vormittag beleuchten wir den Zusammenhang zwischen Stress, Emotionen und Ernährung. Wie beeinflussen Belastungssituationen unser Essverhalten? Welche Strategien stärken Körper und Psyche im Pflegealltag?
Am Nachmittag öffnen wir einen besonders sensiblen Raum:
„Dem unsichtbaren Verlust Raum geben“ – Ein Workshop zur Auseinandersetzung mit schleichenden Abschieden, veränderten Rollenbildern und dem oft unausgesprochenen Gefühl des Verlustes mitten im Alltag.
Mittwoch:
Im Open Space „Herzensangelegenheiten“ gestalten Sie Themenräume nach Ihren aktuellen Bedürfnissen. Ob Austausch, Klärung, Information oder neue Ideen – Sie setzen die Schwerpunkte.
Nach einer gemeinsamen Entspannungsübung am Mittag widmen wir uns der Kraft des Erzählens:
„Aufbauende Geschichten erzählen“ – Eine kreative Methode, um eigene Ressourcen sichtbar zu machen, Mut zu schöpfen und Perspektiven zu stärken.
Den Abschluss bildet eine gemeinsame Reflexion: Was nehmen Sie mit? Was darf wachsen? Was stärkt Sie auf Ihrem weiteren Weg?

Die Gebühr versteht sich inklusiv Tagesgetränke und Mittagessen.
Benötigen Sie während des Bildungsurlaubs ein Betreuungsangebot für Ihre Angehörigen? Wir beraten Sie dazu gerne.

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW können sich Arbeitnehmer/innen bis zu 5 Tage im Jahr bei voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen, um eine anerkannte Bildungsveranstaltung zu besuchen. Diese kann der beruflichen oder der politischen Weiterbildung dienen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem ABwG?
An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede interessierte Person teilnehmen, auch Hausfrauen, Rentner/innen und Arbeitslose, wobei Letztere vorher die Zustimmung ihres Arbeitsamtes einholen müssen. Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach dem AWbG haben alle Arbeiter/innen und Angestellte, die seit mindestens 6 Monaten in NRW vollbeschäftigt sind. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der 5-Tage-Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG haben Beamte, Richter, Soldaten, Auszubildende sowie Arbeitnehmer/innen in Kleinbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte).

Wie wird der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber angemeldet?
Die Absicht, an der Veranstaltung teilzunehmen, muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Die Gebühren für die Teilnahme sind vom Teilnehmer selbst an die FBS zu entrichten. Die Freistellung darf vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn ihr zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer/innen entgegenstehen. Eine Mitteilung für den Arbeitgeber und weitere Auskünfte erhalten Sie in der FBS.

Kursinformationen

Kursnummer

A2232-503B

Datum

Mo 08.06.2026 - 10.06.2026

Uhrzeit

09:30 - 15:00 Uhr

Dauer

3x Termine

Alle Termine anzeigen
X

Alle Termine für den Kurs Urlaub im Alltag - für pflegende oder betreuende Angehörige - Teil 2*

08.06.2026 09:30 - 15:00 Uhr mit Sabine Hoffmann-Landwehr
Ort: Dülmen einsA 001b - Raum Fritz EG

08.06.2026 09:30 - 10:00 Uhr mit Sabine Hoffmann-Landwehr
Ort: Dülmen einsA 004 - Raum Maria - Küche EG

08.06.2026 09:30 - 15:00 Uhr mit Sabine Hoffmann-Landwehr
Ort: Dülmen einsA 001a - Raum Fritz EG

09.06.2026 09:30 - 10:00 Uhr mit Sabine Hoffmann-Landwehr
Ort: Dülmen einsA 004 - Raum Maria - Küche EG

09.06.2026 09:30 - 15:00 Uhr mit Sabine Hoffmann-Landwehr
Ort: Dülmen einsA 001b - Raum Fritz EG

09.06.2026 09:30 - 15:00 Uhr mit Sabine Hoffmann-Landwehr
Ort: Dülmen einsA 001a - Raum Fritz EG

10.06.2026 09:30 - 10:00 Uhr mit Sabine Hoffmann-Landwehr
Ort: Dülmen einsA 004 - Raum Maria - Küche EG

10.06.2026 09:30 - 15:00 Uhr mit Sabine Hoffmann-Landwehr
Ort: Dülmen einsA 001b - Raum Fritz EG

10.06.2026 09:30 - 15:00 Uhr mit Sabine Hoffmann-Landwehr
Ort: Dülmen einsA 001a - Raum Fritz EG

Kursort

Dülmen; einsA; 001a - Raum Fritz; EG

99,00€

12 vorrätig